Frühförderung
Frühförderung ist die frühestmögliche Hilfe für entwicklungsverzögerte, entwicklungsgefährdete, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder
(in der Regel im Alter von 0-7).
Beobachten Sie die Entwicklung ihres Kindes sehr aufmerksam. Je eher Sie dabei mögliche Beeinträchtigungen erkennen, weil es
- ein frühgeborenes oder Risiko-Kind ist,
- in seiner emotionalen Entwicklung gefährdet ist,
- Probleme in der Sprachentwicklung hat,
- in der Wahrnehmung beeinträchtigt ist,
- (Sehen, Hören, Berühren, Sprechen, Laufen, Lernen, hyperaktiv)
- Schwierigkeiten in seiner Motorik hat (Hand, Körper),
- autistische Verhaltensweisen zeigt,
- geistig behindert ist, desto früher können Sie ihrem Kind helfen, wie es viele andere Eltern vor Ihnen auch schon getan haben.
Frühförderung wird als Einzel- oder Gruppenförderung in der Regel im Beisein der Eltern durchgeführt. Dabei arbeiten wir eng zusammen mit Ärzten, Therapeuten, Hebammen, Kliniken, Krankenkassen, Kindereinrichtungen, Beratungsstellen und Ämtern.
Kosten (Gebühren)
Die Kosten für Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden von den Rehabilitationsträgern übernommen. Rehabilitationsträger sind der örtliche Sozialhilfeträger (in Kreisfreien Städten die Stadtverwaltung, in Landkreisen das Landratsamt) und die gesetzlichen Krankenkassen. Bei gesetzlich versicherten Kindern entstehen für die Eltern keine Kosten.