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Wohnstätte der Lebenshilfe - Oßling

 

Seit September 1999 betreiben wir diese Einrichtung mit 32 Plätzen. Inmitten einer kleinen Gemeinde wurde eine Wohnstätte geschaffen, welche beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration geistig behinderten Menschen in die Gesellschaft bietet.

 

Es wurde eine Gliederung in vier Gruppen zu je 8 Bewohner erreicht.

2 Gastbetten sind zur kurzfristigen Betreuung von Menschen mit einer Behinderung, welche vorwiegend noch im häuslichen Milieu leben, vorhanden. Die Förderungs- und Betreuungskonzeption ist der des Hauses IV der Wohnstätte der Lebenshilfe - Dörgenhausen stark angelehnt, wobei sich die Ausstattungen grundsätzlich im Stil, aber nicht in ihrer Funktionalität, unterscheiden.

 

 

 

 

 

Die Betreuung und Förderung verfolgen die Ziele, die Erreichung einer höchstmöglichen Selbständigkeit, eine Isolation von der Gemeinschaft und der Gesellschaft auszuschließen und gegebenenfalls den Übergang in höhere Wohnformen, zum Beispiel in eine Außenwohngruppe, anzubahnen. Die Wohnstätte der Lebenshilfe - Oßling stellt, neben der Wohnstätte der Lebenshilfe - Dörgenhausen, eine anspruchsvolle Wohnform dar. Sie sichert eine gewöhnliche Einordnung in typische Lebens- und Wohnverhältnisse unserer Gesellschaft, ist Teil eines weiter auszubauenden transparenten Wohn-, Förder- und Betreuungsverbundes und eine wirkliche Alternative zu bisherigen Wohnverhältnissen ihrer Bewohner. Die Eingliederung in eine WfBM, andere Formen der beruflichen Rehabilitation bzw. das Arbeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt ist erforderlich und wird in jeder Weise unterstützt.

 

 

 

Die Betreuungs- und Förderangebote in der Wohnstätte der Lebenshilfe - Oßling sind an geistig und/oder körper- sowie sinnesbehinderte Menschen gerichtet, welche bisher unter den Bedingungen von Fachkrankenhäusern, im häuslichen Milieu oder in Kindereinrichtungen lebten. Die Angebote sind zeitlich unbegrenzt, werden aber periodisch dem wirklichen, entsprechenden Bedarf angemessen.

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der relativ geringen kognitiven, körperlichen bzw. auch Sinnesbeeinträchtigungen, ist eine Regelmäßigkeit und Intensität der Betreuung, im Sinne einer "Rund-um-die-Uhr" - Versorgung, nicht bzw. nicht mehr in vollem Umfang notwendig. In der Wohnstätte der Lebenshilfe - Oßling leben und wohnen ausschließlich Erwachsene mit geistiger Behinderung, welche im Rahmen einer externen Tagesstruktur (WfBM, 1. Arbeitsmarkt) beschäftigt sind.