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Spenden vermindern das zu versteuernde Einkommen.

 

Die Lebenshilfe Stiftung - Erika Heimann ist eine anerkannte Stiftung des bürgerlichen Rechts und gemeinnützig, so dass Sie Ihre Spende prozentual bei Ihrem zu versteuernden Einkommen beim Finanzamt geltend machen können.

 

Bei einem Betrag bis zu 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie nach der Einzahlung eine Spendenquittung. Aber auch für Beträge unter 200 Euro senden wir Ihnen auf Wunsch eine Bestätigung zu. Geben Sie dazu bitte auf der Überweisung ihre Adresse an oder informieren Sie die Geschäftsstelle der Stiftung. Dort werden Ihnen auch weitere Fragen beantwortet.

 

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