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Pflegegrade - neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

 

Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.

 

Pflegegrade

 

 

Hier können Sie Informationen zur Pflegebegutachtung vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) in "Leichter Sprache" bekommen

 

Leichte Sprache